Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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Sicherheitsmitteilung Finsterwalder Paralock Karabiner

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Datum07.07.2024
BezugFinsterwalder Paralock Karabiner
 
Die Fa. Finsterwalder hat eine Sicherheitsmitteilung zu dem Gleitschirmkarabiner "Paralock" veröffentlicht.

Betrieb des FINSTERWALDER Paralock 3 Gleitschirmkarabiners in Verbindung mit einem Beschleunigersystem nur noch in gesperrtem Zustand zulässig.

Beim Betrieb des Paralock 3 hat sich herausgestellt, dass sich in bestimmten Situationen nicht unter Zug stehende Beschleunigerseile so um den Entriegelungsknopf legen können, dass es bei Betätigung des Beschleunigers zu einer Fehlöffnung des ungesperrten Paralock 3 kommen kann.

Sofern der Paralock 3 mit einem Beschleunigersystem betrieben wird, ist er daher ab sofort vor dem Start zusätzlich zur normalen Verriegelung grundsätzlich auch zu sperren. Im Notfall oder bei sich abzeichnenden Notfällen kann der Paralock 3 in Sekundenschnelle entsperrt und unter Last geöffnet werden.

Sicherheitsmitteilung