Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Lufttüchtigkeitsanweisung

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Datum07.08.2009
BezugGurtzeug für Gleitschirm, Gurtzeug für Hängegleiter, Rettungsgerät für Gleitschirm, Rettungsgerät für Hängegleiter
 

Zwei Gleitschirmpiloten haben dem DHV die Innencontainer ihrer Rettungsgeräte zur Untersuchung zugesandt. Beim Neupacken der Rettungen war aufgefallen, dass die Außenseite der Innencontainer vollständig von einer dünnen klebrigen Substanz bedeckt war. In einem Fall war die Klebrigkeit so stark ausgeprägt, dass ein Auslösen des Rettungsgerätes aus dem Außencontainer nur durch "Abschälen" der Außencontainer-Blätter vom Innencontainer möglich war. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre eine Notauslösung im Flug nicht möglich gewesen. Beide betroffenen Rettungsgeräte waren länger, als die vom Hersteller empfohlenen Zeitabstände (in einem Fall 10 Monate, im zweiten Fall 26 Monate), nicht neu gepackt/kontrolliert worden.

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Der Hersteller des Gewebes, das für die Fabrikation der Innencontainer verwendet wird, erklärt die Klebrigkeit durch einen chemischen Prozess: In bestimmten Fällen, besonders wenn die Innenseite des Außencontainers mit Polyester beschichtet ist, kann es zu einer "Wanderung" der Weichmacherstoffe zwischen dem Gewebe des Innen- und des Außencontainers kommen. Dadurch kann die Beschichtung - und zwar sowohl die des Innen-, wie auch die des Außencontainers - "angelöst" werden und eine mehr oder weniger stark klebrige Konsistenz annehmen.

In den vorliegenden Fällen hatte es sich um Innencontainer der Fa. Finsterwalder/Charly-Produkte. Wegen der Vielzahl der im Handel erhältlichen Innencontainer und Kombinationsmöglichkeiten mit Aussencontainern ist es möglich, dass auch Innencontainer und Gurtzeuge (Außencontainer) anderer Hersteller betroffen sind.

Der DHV erlässt aus diesem Grund folgende Lufttüchtigkeitsanweisung:

    Bei jedem turnusgemäßen Neupacken von Gleitschirm- und Hängegleiter-Rettungsgeräten ist der Innencontainer und die Innenseite des Außencontainers auf Klebrigkeit zu überprüfen. Wird Klebrigkeit, auch in geringfügigem Ausmaß, am Innencontainer festgestellt, muss dieser durch einen neuen ersetzt werden. Wird Klebrigkeit, auch in geringfügigem Ausmaß, an der Innenseite des Außencontainers festgestellt, ist der Hersteller des Außencontainers bzw. des Gurtzeugs zu kontaktieren.

Im Falle einer Klebrigkeit von Innencontainer oder Innenseite des Außencontainers ist die Lufttüchtigkeit der Kombination Rettungsgerät/Gurtzeug, bzw. Rettungsgerät/Außencontainer nicht gegeben. Solange der Mangel besteht, dürfen diese musterprüfpflichtigen Ausrüstungsgegenstände nicht bei Flügen mit einem Bodenabstand von mehr als 50 Metern eingesetzt werden.

Gmund, 06.08.09

Karl Slezak
DHV-Sicherheitsreferent