Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Lufttüchtigkeitsanweisung Alle Schleppwinden

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Datum18.07.1996
BezugAlle Schleppwinden
 

Bei Überprüfungen von Schleppwinden wurde festgestellt, daß Wartungsmängel zu Funktionsstörungen an der Kappvorrichtung geführt haben. Der Grund dafür waren starke Verschmutzungen am Kappmesser, die keine sichere Kappung zulassen.

Eine sichere Kappung des Schleppseiles an der ungünstigsten Stelle (Pressnippel) ist nur dann gewährleistet, wenn die Schneidflächen der Kappvorrichtung schmutzfrei und leicht gefettet sind und vor Beginn des Schleppbetriebes eine Funktionsprüfung nach Angaben des Schleppwinden-Herstellers durchgeführt wird. Die Einstellung der Kappmesser ist dabei zu überprüfen.

In Übereinstimmung mit dem Vertreter der Herstellerschaft, Matthias Betsch, hat der DHV daher vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahmen getroffen:

  1. Vor Beginn des Schleppbetriebes sind die Kappvorrichtungen einer Funktionsprüfung nach Angaben des Schleppwinden-Herstellers zu unterziehen. Die Einstellung der Kappmesser ist zu überprüfen. Gegebenenfalls sind die Schneidflächen der Kappmesser und andere bewegliche Teile an der Kappvorrichtung nach Hersteller-Anweisung zu ölen bzw. zu fetten.
  2. Zur Schonung der Kappmesserfedern ist die Kappvorrichtung nach Beendigung des Schleppbetriebes zu entspannen.

Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft.

Gmund, den 18.07.1996

Hannes Weininger
stv. Referatsleiter Technik