Bei Überprüfungen von Schleppwinden wurde festgestellt, daß Wartungsmängel zu
Funktionsstörungen an der Kappvorrichtung geführt haben. Der Grund dafür waren starke
Verschmutzungen am Kappmesser, die keine sichere Kappung zulassen.
Eine sichere Kappung des Schleppseiles an der ungünstigsten Stelle (Pressnippel) ist
nur dann gewährleistet, wenn die Schneidflächen der Kappvorrichtung schmutzfrei und
leicht gefettet sind und vor Beginn des Schleppbetriebes eine Funktionsprüfung nach
Angaben des Schleppwinden-Herstellers durchgeführt wird. Die Einstellung der Kappmesser
ist dabei zu überprüfen.
In Übereinstimmung mit dem Vertreter der Herstellerschaft, Matthias Betsch, hat der
DHV daher vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahmen getroffen:
- Vor Beginn des Schleppbetriebes sind die Kappvorrichtungen einer Funktionsprüfung nach
Angaben des Schleppwinden-Herstellers zu unterziehen. Die Einstellung der Kappmesser ist
zu überprüfen. Gegebenenfalls sind die Schneidflächen der Kappmesser und andere
bewegliche Teile an der Kappvorrichtung nach Hersteller-Anweisung zu ölen bzw. zu fetten.
- Zur Schonung der Kappmesserfedern ist die Kappvorrichtung nach Beendigung des
Schleppbetriebes zu entspannen.
Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für
Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft.
Gmund, den 18.07.1996
Hannes Weininger
stv. Referatsleiter Technik