1. Zum vorbeugenden Schutz des Rotmilan darf in der Zeit vom 1.3. bis zum 4.6. eines jeden Jahres kein Flugbetrieb aufgenommen werden. In der Zeit zwischen dem 5.6. und dem 15.7. eines jeden Jahres dürfen an max. 5 Terminen Übungsflüge durchgeführt werden.
2. Der Wald (Horstbereich) darf nicht überflogen werden.
4. Landwirtschaftliche Wege dürfen nur mit Erlaubnis der Gemeinde Birkenbeul befahren werden. |