1. Vorhandene schutzwürdige Strukturen wie Hecken, Baumreihen, Obstbäume usw. dürfen durch den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
2. Die betroffenen Flächen sind nach jedem Übungstag in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Abfälle sind ordnungsgemäß einzusammeln und zu entsorgen.
3. Starts oberhalb des Weges auf der Skischneise (Höhendifferenz 110 m) dürfen dann durchgeführt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: A) Für die Nutzung der Wiese liegt eine Genehmigung vor. B) Die Gemeinde Willingen stimmt der Absicherung des Weges mit einem Streckenposten zu. C) Starts und Ausbildungsbetrieb nur bei Wind mit weniger als 15 km/h (turbulenzfrei). D) Keine Starts bei Seiten- und Rückenwind. E) Der unterhalb verlaufende Weg wird mit einem Streckenposten so abgesichert, dass keine Gefahr für Personen und Sachen durch startende Gleitschirmflieger besteht. F) Bei Ausbildungsbetrieb müssen sowohl am Start- als auch am Landeplatz jeweils Fluglehrer anwesend sein. Die Witterungsbedingungen müssen geeignet sein. |