1. Die Flugschule hat durch genaue Einweisung der Flugschüler dafür Sorge zu tragen, dass sich der Flugbetrieb auf die angegebenen Start- und Landeflächen beschränkt.
2. Vorhandene schutzwürdige Strukturen wie Hecken, Baumreihen, Obstbäume usw. dürfen durch den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
3. Es ist sicherzustellen, dass die Wirtschaftswege für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei bleiben.
4. Die betroffenen Flächen sind nach jedem Übungstag in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Abfälle sind ordnungsgemäß einzu-sammeln und zu entsorgen.
5. Der Stacheldraht-Weidezaun im Landebereich muss während der Schulung entfernt werden. |