1. Flugbetrieb darf nur nach Einweisung durch den Geländehalter erfolgen. 2. Sollte der Baumbereich unterhalb des Startplatzes nicht mit ausreichender Höhe überflogen werden können, muss im Startbereich wieder gelandet werden. 3. Es muss mit ausreichender Höhe zum Landeplatz abgeflogen werden. Die Straße muss mit mindestens 50m Höhe überflogen werden. Die Stromleitung ist mit ausreichender Höhe zu überfliegen. 4. Es dürfen keine Fahrzeuge am Startplatz parken oder den Weg dorthin befahren. Es muß der öffentliche Parkplatz am Ortsrand benutzt werden. 5. Der Startplatz ist landwirtschaftliche Nutzfläche und darf daher im Zeitraum Mai - Juli (bis zur erfolgten Mahd) nicht betreten werden. 6. Es sind keine weiteren Personen als die Piloten auf der Wiese erwünscht, kein Picknick und auch keine Hunde.