1. Aufgrund der Schneisenlage, der Hindernissituation und der kleinen Landefläche ist eine Grundschulung nur bei Windstille bis sehr schwachem Wind erlaubt.
2. Ein unbeaufsichtigtes Üben von Lernscheininhabern ist verboten.
3. Bei Flug- und Laufübungen mit einem Höhenunterschied von mehr als 15m, dürfen nur Geräte mit einer Gleitzahl kleiner vier eingesetzt werden. |