1. In der störempfindlichen Zeit vom 1.4. bis 30.08. (Leitart Wendehals) darf der Flugbetrieb nur zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr durchgeführt werden. 2. Zur Dokumentation hat der Verein ein Flugbuch zu führen. 3. Starts dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine Gegenwindkomponente von mind. 10 km/h gegeben ist. Seiten- und Rückenwindstarts sind nicht gestattet. 4. Ausbildungsflüge sind nicht zulässig. 5. Jeder Pilot benötigt vom Geländehalter eine Einweisung in die Auflagen und das Gelände. 6. Starts und Landungen dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Bereichen durchgeführt werden.