1. Die im Rahmen dieser Erlaubnis "Roschlaub" fliegenden Piloten benötigen mind. den beschränkten Luftfahrerschein (A-Lizenz). Eine überdurchschnittliche Flugerfahrung und eine Einweisung (Nr. 8) ist zwingend erforderlich.
2. Zur südlich vorbeiführenden Verbindungsstraße zwischen Pausdorf und Roschlaub ist ein horizontaler und vertikaler Abstand von 50 m zwingend einzuhalten.
3. Starts dürfen nur bei ausreichendem Aufwind durchgeführt werden (mind. 15 km/h).
4. Es dürfen sich max. 3 Piloten gleichzeitig am Hang (zwischen Roschlaub und Gammel bis zur Höhe der Hangkante) befinden. Hierzu zählen nicht die Piloten oberhalb der Hangkante.
5. Kann nach dem Start kein Höhengewinn erzielt werden, ist sofort unterhalb der Startfläche einzulanden.
6. Mischflugbetrieb mit Modellflugzeugen ist nicht gestattet. Bei der Anwesenheit von Modellfliegern ist der Flugbetrieb untereinander abzustimmen (Betriebliche Vereinbarung). Die Betriebsvereinbarung vom 30.01.2004 ist Teil der Erlaubnis.
7. Das Abstellen der Kraftfahrzeuge ist mit der Ortsgemeinde Roschlaub und den Modellfliegern abzuklären.
8. Alle Piloten benötigen eine Einweisung in die Auflagen durch Herrn Ulrich Schmottermeyer oder einem von ihm beauftragten zuverlässigen Piloten. Der Erlaubnisbescheid ist allen Piloten vorzulegen. |