1. Starts dürfen nur von Piloten durchgeführt werden, die über eine Erlaubnis des Geländehalters verfügen und durch ihn oder einer durch ihn beauftragten Person in die speziellen Verhältnisse eingewiesen worden sind.
2. Die meterologischen Bedingungen müsssen ein gefahrloses Überfliegen des Waldes und der Schneise zulassen. Bei Turbulenzen in der Schneise sind Starts nicht gestattet.
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