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| Irgersdorf |
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| | Eignung | Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter | | Land | Deutschland | | Höhendifferenz | 60 m | | Geländehalter | Leichtflieger-Oberlausitz e.V. | | Bemerkung | Bitte nur öffentliche Parkplätze benutzen und Ausfahrten von Grundstücken freihalten.
Am oberen Parkplatz grundsätzlich quer zum Fahrweg am Wiesenrand parken (mit Eigentümer abgestimmt).
Piloten, die das erste Mal im Fluggelände sind, empfehlen wir dringend die Einweisung durch einen Vereinspiloten oder durch die Flugschule Gleitschirmzentrum Dresden.
Vorsicht bei Windrichtung 180°, Leeturbulenzen am Landeplatz! Bei Windgeschwindigkeiten ab 20km/h schon bei 180° besonders ausgeprägt! (optimal: 140° – 180°)
Betreten/Landen im Wildgehege (westl.) streng verboten! Schadensersatzforderung möglich.
Verhalten bei Weidebetrieb:
– Flugverbot, wenn Tiere im Startbereich!
– Eingeschränkter Flugbetrieb, wenn Tiere mit Zaunabgrenzung im unteren Bereich.
Flugschulbetrieb ist nur in Abstimmung mit dem Pächter gestattet.
Achtet bitte auf Ordnung und Sauberkeit!
| | Anreise | | | |
| | | Art des Geländes | Startplatz | | Bundesland | Sachsen | | Gemeinde | 02681 Irgersdorf | | Koordinaten | N 51°06'59.98" E 14°23'03.74" | | Höhe NN | 435 m | | Startrichtung | S | | Erschließung | zu Fuß | | Hängegleiter | 1- und 2-sitzig / Schulung | | Gleitschirme | 1- und 2-sitzig / Schulung | | Bemerkung | | | | | | | Art des Geländes | Landeplatz | | Bundesland | Sachsen | | Gemeinde | 02681 Irgersdorf | | Koordinaten | N 51°06'52.96" E 14°22'59.27" | | Höhe NN | 375 m | | Erschließung | zu Fuß | | Hängegleiter | 1- und 2-sitzig / Schulung | | Gleitschirme | 1- und 2-sitzig / Schulung | | Bemerkung | | | |
| Auflagen |
1. Alle Kraftfahrzeuge sind in der Ortslage Irgersdorf auf öffentlichen Park-plätzen abzustellen.
2. Der Startplatz muss zu Fuß erreicht werden.
3. Bei Weidebetrieb im Startbereich sind Starts verboten. Bei Weidebetrieb mit Abgrenzung durch einen Zaun zwischen Start- und Landeplatz ist ein-geschränkter Flugbetrieb möglich. Generell ist auf den Weidebetrieb Rück-sicht zu nehmen.
4. Alle Piloten benötigen vor dem ersten Flug eine Fluggeländeeinweisung durch den Verein Leichtflieger-Oberlausitz e.V. oder durch vom Verein be-auftragte Personen. Die Fluggeländeordnung des Vereins ist einzuhalten.
5. Flugschulen benötigen eine jeweilige Zustimmung des Geländeeigentümers / Pächters und des Vereins Leichtflieger-Oberlausitz e.V. (Inhaber der Er-laubnis gem. § 25 LuftVG).
6. Starts dürfen nur bei eindeutigen Windverhältnissen (Windrichtung in der Regel zwischen 140° - 180°) durchgeführt werden.
7. Landungen im angrenzenden Wildgehege sind verboten. Die Piloten müs-sen sicherstellen, dass sie immer mit ausreichender Höhe fliegen und der Landeplatz sicher erreicht werden kann.
8. Alle Piloten müssen sich so verhalten, dass eine Beeinträchtigung der Natur ausgeschlossen ist. Beim Auftreten nachhaltiger Störungen von geschütz-ten Vogelarten können ggf. weitere Einschränkungen festgelegt werden.
9. Windenschleppbetrieb ist ab sofort nicht mehr zulässig.
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