2. Ausbildungsflüge dürfen nur bei für Anfänger geeigneten Witterungsbedin-gungen durchgeführt werden.
3. Die im angrenzenden Bereich befindlichen geschützten Biotope dürfen durch den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt werden. Kraftfahrzeuge sind ne-ben der Straße auf dem Parkplatz abzustellen. Bauwerke dürfen nicht er-richtet werden.