1. Vorhandene schutzwürdige Strukturen wie Hecken, Baumreihen, Obstbäume usw. dürfen durch den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
2. Die betroffenen Flächen sind nach jedem Übungstag in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Abfälle sind ordnungsgemäß einzusammeln und zu entsorgen.