2. Vorhandene schutzwürdige Strukturen wie Hecken, Baumreihen, Obstbäume usw. dürfen durch den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
3. Es ist sicherzustellen, dass die Wirtschaftswege für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei bleiben.
10. Zur Sicherung der Querung der Straße "Am Köhlerhagen" sind zwei Posten einzusetzen, die im Bedarfsfall den Verkehr anhalten bzw. den Start der Flugschüler untersagen, bis die Straße für den Flugbetrieb frei ist. Zäune und andere, den Flugbetrieb gefährdende Hindernisse sind zu beseitigen. |