Gelände-Details

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Omerskopf Startplatz mit Blick ins Rheintal (Foto Björn Klaassen)
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Omerskopf
EignungHanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
LandDeutschland
Höhendifferenz590 m
GeländehalterGleitschirmfreunde Bühlertal-Bühl e.V.
BemerkungGelände liegt in einer Waldschneise direkt unterhalb der Straße u. ist gut erreichbar.
Gute Alternative zum Gelände Lauf.
Einweisung aller Piloten durch den Verein erforderlich.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Omerskopf StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde77815 Bühl
KoordinatenN 48°38'26.70" E 8°10'17.44"
Höhe NN790 m
StartrichtungWSW
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig
Gleitschirme1- und 2-sitzig
BemerkungDas Startgelände "Omerskopf" liegt in einer Waldschneise; daher nicht bei Seitenwind starten! Durch die Baumfällungen im Jahr 2022 hat sich die Startsituation deutlich verbessert.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Omerskopf LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde77815 Bühl
KoordinatenN 48°39'26.82" E 8°08'16.70"
Höhe NN200 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationenhttp://www.gsf-buehlertal-buehl.de/
Bergbahn 
 
Auflagen

1.    Alle Piloten benötigen vor dem ersten Start am „Omerskopf“ eine Einwei-sung in das Gelände und in die Auflagen durch den Geländehalter. Auf die besonderen Windbedingungen in der Waldschneise ist hinzuweisen. Starts bei Seitenwind oder Rückenwind sind nicht zulässig.
2.    Alle Piloten sind darauf hinzuweisen, dass zum Schutz des Auerwildes bei Streckenflügen östlich der B 500 eine Mindesthöhe von 300 m GND einzu-halten ist.
3.    Zwischen dem 01. Mai bis 31. Oktober eines jeden Jahres darf der Flugbe-trieb zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr durchgeführt werden. In den Som-mermonaten Juni, Juli, August verlängert sich das Ende der Flugbetriebs-zeit bis 19:30 Uhr.
4.    In den Wintermonaten zwischen dem 01. November bis 30. April darf der Flugbetrieb nur zwischen 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr an maximal 15 Flugtagen aufgenommen werden. Die Flugtage sind im Flugbuch zu dokumentieren.
5.    Der Geländehalter hat ein Flugbuch zu führen. Festzuhalten sind Piloten-name, Datum, Startzeit, Besonderheiten.
6.    Die Fortpflanzungsstätte des Kolkraben im Bereich des „Hirschfelsen“ darf während der Brutzeit von Februar bis Juni in einem Radius von mindestens 250 m um den Horstbereich nicht überflogen werden (Darstellung Sperrbe-reich in Karte). Das Gebiet ist den Piloten bekannt zu machen.
7.    Der Geländehalter führt zur Offenhaltung von Fels- und Sonderstandorten wie trockenen Bereichen, steinigen Flächen und Steinhalden in der näheren Umgebung des Omerskopfes einmal im Jahr in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Revierleiter des Forstreviers Omerskopf Biotoppflegemaß-nahmen durch. Ort, Art und Zeitraum der durchgeführten Biotoppflege-maßnahmen sind der Unteren Naturschutzbehörde jährlich anzuzeigen.
8.    Der Landeplatz „Aspich“ ist in bisheriger Art und Weise weiter landwirt-schaftlich als Wiese zu bewirtschaften. Die Benutzung der landwirtschaftli-chen Wege mit Kraftfahrzeugen zur Abholung der Piloten am Landeplatz ist auf ein Minimum zu beschränken.
9.    Auf den Start- und Landeflächen dürfen zum Schutz der Natur und zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Erholungslandschaft keine organi-sierten oder sonstige mit einer erheblichen Anzahl von Personen verbunde-ne Veranstaltungen stattfinden. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis des Landratsamtes Rastatt.
10.    Zur oberhalb des Startplatzes vorbeiführenden Kreisstraße K 3765 ist beim Flugbetrieb nach dem Start ein horizontaler und vertikaler Mindestabstand von 50 m einzuhalten.
11.    Die oberhalb des Startplatzes befindliche Haltebucht darf nicht für das Parken von KFZ genutzt werden. Der Verein hat darauf hinzuwirken, dass der Startplatz zu Fuß, mit öffentlichen Bussen, Shuttlebus oder Fahrge-meinschaften erreicht wird.



 

 
  Hinweis:
Bei der Suche im Feld „Geländename“ Umlaute bitte als ae, oe und ue eingeben.

Anmerkung:
In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: [email protected].

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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