1. Der Übungsbetrieb darf nur außerhalb der Vegetationsperiode und vor der nächsten Brutperiode genutzt werden. Deshalb darf der Übungsbetrieb nur in der Zeit vom 1.Oktober bis 15. März stattfinden. Sollte durch eine ungewöhnliche Klimasituation die Brutperiode vor dem 15. März beginnen, dann muss der Übungsbetrieb unverzüglich eingestellt werden.
3. Die Zahl der Piloten wird auf 10 Personen beschränkt.
4. Als Parkmöglichkeit darf nur der Randstreifen neben der K 5905 genutzt werden. Die Wiesenflächen dürfen nur im Notfall befahren werden. |