1. Die Anfahrt für PKW der Piloten hat ausschließlich von Boxberg her zu erfolgen.
2. Der tägliche Flugbetrieb wird für 3 Stunden nach Sonnenaufgang und 3 Stunden vor Sonnenuntergang festgelegt.
4. Der landwirtschaftliche Verkehr sowie der Bauschutzplatzverkehr dürfen nicht beeinträchtigt werden. Dieser muss in jedem Fall immer Vorrang haben.
5. Die entlang des Grodweges wachsenden Feldhecken (besonders geschützte Biotope nach § 24a Naturschutzgesetz) dürfen durch den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
7. Alle Gleitschirmpiloten werden durch den Geländehalter speziell eingewiesen und über die Platzrunde von Unterschüpf informiert. Der Bereich der Platzrunde ist möglichst weiträumig zu umfliegen.
8. Es ist nur zwischen den Punkten G1 bis G3 mobiler Schleppbetrieb möglich. Auf beiliegender Karte wird Bezug genommen. |