1. Die Piloten sind auf die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege hinzuweisen und über die Lage und gesetzlichen Vorgaben des betroffenen § 18 Biotops nach ThürNatG zu informieren.
3. Die Rückwege zum Startplatz sind so auzuwählen, dass das Biotop nicht beeinträchtigt wird (fußläufig an der rechten oder linken Waldkante.) |