1. Der im Süden einmündende Weg (bei Höhepunkt 335,8) ist mit geeigneten Mitteln für die Dauer des Schleppvorgangs abzusichern.
2. Das Schleppgelände liegt 4,7 km vom Segelfluggelände Tauberbischofsheim entfernt. Die Flugbetriebsregelung vom 06.10.2006 ist zu beachten und ist Bestandteil dieser Erlaubnis.