1. Die Anzahl der Flugtage ist auf max. 40 Tage pro Jahr beschränkt. Es dürfen max. 5 Piloten pro Flugtag die Fläche nutzen
2. Jegliche vermeidbare Beeinträchtigung der Naherholung und der Nutzung des Bernhardsweiherer Tals durch den Flugbetrieb ist auszuschließen.
3. Zum Abladen der Fluggeräte dürfen die Wege mit Kfz nicht verlassen werden.
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