1. Das Gelände darf pro Jahr an max. 15 Tagen von jeweils max. 5 Piloten genutzt werden.
2. Es dürfen keine Parkplätze oder Zuwegungen neu erreichtet werden.
3. Fahrzeuge dürfen nur auf bereits bestehenden Parkplätzen geparkt wer-den. Eine direkte Zufahrt zum Startplatz mit motorisierten Fahrzeugen ist nicht erlaubt. Für die Nutzung der beschränkt öffentlichen Feldwege zur Startfläche mit motorisierten Fahrzeugen ist ggf. eine Sondernutzungser-laubnis bei der Gemeinde Jagsthausen einzuholen.
4. Zur Straße ist ein horizontaler und vertikaler Mindestabstand von 50m ein-zuhalten.
5. Das Gelände darf nicht für die Pilotenausbildung genutzt werden. |