| Auflagen |
1. Der Geländehalter hat an den Wochenenden (Samstag und Sonntag) sowie an Feiertagen (und den zugehörigen Brückentagen) einen Startleiter einzusetzen, der den Flugbetrieb koordiniert. Der Startleiter hat insbesondere darauf zu achten, dass keine Starts mit Hängegleitern oder Gleitsegeln bei unsicheren Flugbedingungen (z.B. Lee, starke Turbulenzen) durchgeführt werden. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Flugbetriebsordnung (FBO), Abschnitt II - Startleitung, ist zu beachten.
2.. Die Startleiterpflicht gilt bis zum 30.09.2013.
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