1. Veränderungen der natürlichen Geländegestalt sowie Flächenbefestigungen aller Art sind unzulässig. 2. Vor Aufnahme des Flugbetriebs im März ist zu überprüfen, ob Paare von Mäusebussard oder Rotmilan über dem angrenzenden Waldrandbereich Revierverhalten zeigen. Sollten sie im angrenzenden Waldrandbereich brüten, ist die Nutzung der Start- und Landefläche bis Ende Juni auszusetzen. 3. Am linken Rand des Landeplatzes Erlenbach West befindet sich ein Zaun. Deshalb ist es aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich, dass Schulungsflüge nur mit Schülern durchgeführt werden, die bereits Steuerübungen gemacht haben und den Kurvenflug beherrschen.