1. In der Zeit von April bis Juni jeden Jahres sind alle Flugtage aufzuzeichnen und am Jahresende der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Lichtenfels zu melden. 2. Es dürfen sich max. 5 Piloten bis zu einer Flughöhe von 150 m über Grund gleichzeitig in der Luft befinden. 3. Die Piloten dürfen nur den ausgewiesenen Wanderparkplatz von Dittersbrunn benutzen. Die Auffahrt zum Veitsberg mit Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet. 4. Um Störungen vor allem der Avifauna weitgehend zu vermeiden, ist die Flugrichtung West (über dem Wald zum Maintal hin) einzuhalten. Heckenbereiche sind zu meiden und es ist schnellstmöglich an Höhe zu gewinnen sowie eine ausreichende Höhe über Grund einzuhalten. 5. Die auf den Naturschutzflächen südlich des Startplatzes im Rahmen einer Landschaftspflegemaßnahme grasenden Schafe dürfen durch Starts nicht beunruhigt werden. Erläuterung: Das naturschutzfachliche Ziel (Freihaltung der Trockenrasen vor höherem Bewuchs) darf nicht gefährdet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Schafe zur Beweidung eingesetzt. Mit dem örtlichen Schäfer ist regelmäßig Kontakt zu halten. Bei einer möglichen Beunruhigung der Tiere ist der Betrieb sofort einzustellen. Erforderlichenfalls müssen Flächen durch den Verein gepflegt werden (Mahd oder Freischnitt). 6. Das Gelände darf nur bei eindeutigem Vorwind genutzt werden. 7. Ausbildungsflüge sind nicht gestattet. 8. Alle Piloten sind durch den Geländehalter in die Auflagen der Erlaubnis und in die Besonderheiten vor Ort einzuweisen.