1. Alle Piloten sind in die Besonderheiten des Geländes und in die Auflagen der Erlaubnis einzuweisen. Auf den naturschutzfachlich sensiblen Bereich am Hang ist hinzuweisen. 2. Der Verein hat zur Dokumentation der Flüge ein Flugbuch zu führen. Es ist für die Piloten im Gasthof Sammüller auszulegen. 3. Der Sonderlandeplatz Neumarkt ist über Flugbeginn und -ende telefonisch zu informieren (Tel. des Towers: 09181/270 579 – 0, Stand März 2019). 4. Fahrzeuge sind auf dem Parkplatz bei der Gastwirtschaft Sammüller abzustellen. 5. Im Zeitraum der befristeten Erlaubnis ist jährlich jeweils vor dem Saisonstart und nach Ende der Flugsaison eine Begehung mit der UNB und dem LPV e.V. Neumarkt i.d.Opf. durchzuführen, um die Auswirkungen auf die Flächen und den Zustand der Flächen zu dokumentieren.