1. Pflanzen an der Hangkante dürfen nicht zertreten werden. 2. Der Weg vom Parkplatz zur Startstelle darf nicht mit Fahrzeugen befahren werden. 3. Starts dürfen nur mit einsitzigen Fluggeräten durchgeführt werden. Ausbildungsflüge sind nicht gestattet. 4. Die jeweilig gültige Flugordnung Wanne des DFC Pfullingen ist Bestandteil dieser Erlaubnis. Die Flugordnung kann Auflagen aus der Erlaubnis weiter einschränken. Die Flugordnung ist mit dem DHV abzustimmen. 5. Die Auflagen aus dem Aktenvermerk der Stadt Pfullingen (Amt für öffentl. Ordnung) vom 30.6.2016 hinsichtlich des Modellfluges sind anzuwenden.
A. Geländespezifische Auflage für Hängegleiter-Flugbetrieb 1. Die mobile Startrampe für Hängegleiter ist wie bisher nach dem Flugbetrieb wieder abzubauen und von der Hangkante zu entfernen. B: Geländespezifische Auflagen für Gleitsegel-Flugbetrieb 1. Es dürfen nur Piloten starten, die viel Flugerfahrung und ein ausgezeichnetes Schirmhandling vorweisen können. Eine Einweisung ist für alle Piloten zwingend erforderlich. Die Piloten sind darauf hinzuweisen, dass die Bedingungen und das Flugkönnen einwandfrei sein müssen (wegen Abbruchkante). Starts erfolgen auf eigene Verantwortung und im eigenen Ermessen. 2. Starts dürfen nur bei einwandfreien und laminaren Witterungsbedingungen Bedingungen erfolgen. 3. Die Piloten müssen bereits vor der Abbruchkante in der Luft sein. Ein möglicher Startabbruch hat vor der Abbruchkante zu erfolgen. 4. Der Abflug zum Landeplatz hat rechtzeitig und mit ausreichender Höhe zu erfolgen. 5. Alle Piloten müssen Mobiltelefon und Rettungsschnur mitführen. 6. Durch die Startvorgänge dürfen Personen und Erholungssuchende nicht beeinträchtigt werden. 7. Bei turbulenten Bedingungen sind Toplandungen nicht erlaubt. Auf dem Hochplateau befindliche Personen dürfen nicht gefährdet werden. 8. Starts mit doppelsitzigen Fluggeräten ist nicht erlaubt.