1. Das Starten und Landen ist auf das Flurstück Nr. 76 zu beschränken. Zum benachbarten Flurstück 136 ist beim Starten und Landen ein Abstand von mind. 40 m einzuhalten. 2. Max. 15 Personen/ Flugtag 3. Die Flächen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist daher auf der Fläche und dem angrenzenden Feldweg nicht gestattet. 4. Alle Piloten sind auf den Luftraum Paderborn (Flughafen Paderborn) hinzuweisen (TMZ ab 2500 ft MSL – ca. 1000 ft GND – Stand 01 / 2010). 5. Gleichzeitiger Flugbetrieb mit Modellfliegern (Mischflugbetrieb) wird nicht gestattet. 6. Alle Piloten müssen vor ihrem ersten Flug auf die besonderen Auflagen dieser Erlaubnis durch den Geländehalter hingewiesen werden. 7. Das Fliegen für Gäste ist nur in Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes und dessen Freigabe gestattet.