1. Ausbildungsbetrieb darf nur bei für Flugschüler geeigneten Wit-terungsbedingungen erfolgen. Die mögliche Leewirkung des vorgelagerten Bergrückens ist zu beachten. 2. Flugschüler müssen den Kurvenflug beherrschen. 3. Flugschüler benötigen vor dem Erstflug eine Einweisung in die Hanglandetechnik. 4. Kraftfahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Parkflächen (Wanderparkplatz Ortsausgang Messbach) abzustellen. 5. Auf dem Gelände dürfen keine Landschaftsveränderungen durchgeführt werden. Die Nutzung der Wiesenbereiche erfolgt nach der Mahd. 6. Es gelten die im Beiblatt Naturschutzerklärung genannten Beschränkunge der Flugtage / Jahr und Anzahl der Piloten.