1. Die Benutzung der Grundstücke hat unter größtmöglicher Schonung von Natur und Landschaft sowie der vorhandenen Vegetation zu erfolgen.
2. Als Parkfläche ist in der Gemarkung Löhrbach ausschließlich der Parkplatz „Schützenkreuz“ an der Verbindungsstraße Löhrbach-Buchklingen zu benutzen.
3. Der Flugbetrieb ist auf die Zeit von März bis einschließlich November und auf die Tageszeit von zwei Stunden nach Sonnenaufgang bis zwei Stunden vor Sonnenuntergang, jedoch nicht später als 19:00 Uhr, beschränkt.
4. Die Erlaubnis gilt auch für Piloten aus anderen Regionen sowie anderen Flugschulen. Fliegen ohne Fluglehrer bzw. Aufsichtspersonen der Flugschule sind unzulässig. Nach Beendigung des jeweiligen Flugbetriebes sind die Windfahnen zu entfernen.
5. Der Flugbetrieb von Gastpiloten ist grundsätzlich mit der Flugschule Rhein-Main-Neckar abzustimmen. |