1. Die vorhandenen Strukturen mit Grünland und Hecken dürfen durch den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt werden. 2. Es ist sicherzustellen, dass die Wirtschaftswege für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei bleiben und verursachte Schäden unverzüglich beseitigt werden. 3. Bodenmodellierungen oder sonstige Veränderungen sind ohne Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde nicht zulässig. 4. Das ca. 200 m südöstlich liegende Biotop „Buchenwaldkuppe mit Magerrasen“ darf nicht benutzt werden. 5. Auf dem Gelände darf keine Drachenschulung durchgeführt werden. 6. Zu der Straße südlich des Geländes ist ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten.