1. Die naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Bergstraße sind zu beachten. 2. Starts und Landungen sind unter größtmöglicher Schonung von Natur und Landschaft durchzuführen. 3. Flüge mit Hängegleitern dürfen nur im unteren Bereich des Übungshanges durchgeführt werden.