1. Die auf dem Grundstück befindlichen Steinriegel und Trockenmauern dürfen nicht beeinträchtigt werden. 2. In den Grünlandbereichen dürfen keine Trittschäden verursacht werden. 3. Die im südöstlichen Hangfußbereich befindliche Freileitung erfordert eine Geländeeinweisung für alle Piloten. 4. Der Startplatz lässt keine Seitenwindkomponente zu. Der Wind beim Start sollte mind. 10-15 km/h betragen, um sicher die Landeplätze zu erreichen. Nullwindstarts sind zu unterlassen. 5. Die Mindestüberflughöhe über Straßen beträgt 50 m AGL. 6. Der kontrollierte Luftraum E beginnt in 1.700 ft AGL. Die Sichtflugregeln sind zu beachten.