1. Eine Nutzung sollte nur mit vorherigem Einverständnis der Bewirtschafter der Wiesenfläche stattfinden. Sollte sich Weidevieh auf den benachbarten Flächen befinden, kann nicht gestartet werden. Mit dem Tierhalter sollten daher im Vorfeld Absprachen getroffen werden, um die Sicherheit von Mensch und Tier nicht zu gefährden. 2. Eine Nutzung darf nicht mehr stattfinden, wenn die durchschnittliche Wuchshöhe der Vegetation an der Abflugstelle mehr als 20 cm beträgt. Im Frühjahr vor dem ersten Schnitt darf das Gelände nur bei trockener Witterung genutzt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Grasnarbe im Bereich der Starts und Landungen nicht zerstört wird. 3. Die Nutzung des Übungshanges ist auf 100 Personenübungstage pro Jahr beschränkt.