1. Die Start- und Landeflächen dürfen ausschließlich zu Fuß angegangen werden. Fahrzeuge sind in der Ortslage von Oberweißenbrunn zu parken.
2. Die Auflagen für die Start- und Landeflächen sind zu beachten.
3. Zur Stromleitung, die nordwestlich des Landeplatzes 2 verläuft, muss ein ausreichender Sicherheitsabstand horizontal und vertikal eingehalten werden.
4. Alle Piloten müssen vor dem ersten Flug durch den Geländehalter in die Besonderheiten und Regeln zur Nutzung der Landefläche 2 eingewiesen werden.
5. Ausbildungsflüge mit Nutzung der Landefläche 2 dürfen nur von Flugschülern durchgeführt werden, die mindestens 30 Höhenflüge in anderen Geländen nachweisen können.
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