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Regionalversammlung: DHV Regionalversammlung - Ost

DHV Regionalversammlung - Ost

Ort

BTU Cottbus-Senftenberg/IKMZ, Universitätsbibliothek, Platz der Deutschen Einheit 2, 03044 Cottbus, Etage 7

Termin

Sonntag, 06.10 bis Sonntag, 06.10.24

Beschränkungen

Nur DHV Mitglieder

Weitere Informationen

Regionalversammlung Ost
(Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
 
06. Oktober 2024
BTU Cottbus-Senftenberg / IKMZ, Universitätsbibliothek, Platz der Deutschen Einheit 2, 03044 Cottbus, Etage 7
 
Ausrichter: 1. Cottbuser Drachen- und Gleitschirmfliegerverein e.V.
ca. 15 Delegierte zu wählen
 
Buchungslink für das DB Veranstaltungsticket zur Regio Ost
 
Vorläufige Tagesordnung
 
  • Begrüßung und Regularien
  • Genehmigung des Protokolls der Regionalversammlungen 2023 (veröffentlicht im DHVmagazin 239)
  • Aktuelle Informationen und Kurzvorträge
  • Regionale Themen
  • Wahl der Delegierten für die Jahrestagung am 30. November 2024
  • Wahl des Regionalbeirates in die DHV Kommission
  • Sonstige Anträge 
Ablauf
 
  • Tagungsbeginn: 13:30 Uhr
  • Anmeldung und Stimmkartenausgabe:12:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Die Vereinsrunde für Vereinsvorstände findet bei allen Regionalversammlungen ab 10:00 Uhr vormittags statt.
Die Regionalversammlungen werden einmal jährlich vor der Jahrestagung vom DHV einberufen. Antrags- und stimmberechtigt sind alle persönlichen Mitglieder, die ihren Wohnsitz in der jeweiligen Region haben. Für den Wohnsitz gilt der dem DHV gemeldete Stand vier Wochen vor der ersten Regionalversammlung des Jahres. Bei den Regionalversammlungen werden wichtige Themen der Region besprochen, sowie die Delegierten der Region für die Jahreshauptversammlung gewählt.
 
Mitglieder ohne Wohnsitz in Deutschland können sich bis zwei Monate vor der nächsten Regionalversammlung in der Geschäftsstelle an für eine Region ihrer Wahl registrieren lassen und gelten von der Bestätigung bis zur Änderung oder Aufhebung ihrer Registrierung als wohnhaft in dieser Region im Sinne des fünften Teils der Satzung.
 
Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht durch schriftliche Vollmacht auf einen anderen Stimmberechtigten in der Region übertragen. Jeder Bevollmächtigte kann höchstens 4 fremde Stimmen vertreten. Zum Zweck der Stimmübertragung bitte nur das Vollmachts-Formular benutzen, das vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss. Bitte den DHV-Mitgliedsausweis mitbringen.

 

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