1. Alle Piloten benötigen eine Einweisung in die Auflagen und die Gefahren des Geländes. Auf die Naturschutzauflagen ist gesondert hinzuweisen (siehe Auflage Nr. 6). 2. Starts bei Seitenwind sind nicht zulässig (Leewirkung durch beiderseitigen Waldbestand). 3. Nach dem Start darf die Flughöhe über dem Vogelschutzgebiet „Mittlerer Schwarzwald“ 300 m über Grund nicht unterschritten werden. Hierzu ist eine Kartengrundlage mit Darstellung der Auerhuhnlebensräume zu erstellen. Der Unteren Naturschutzbehörde und dem DHV ist eine Mehrfertigung vorzulegen. 4. Starts sind nur bis 2 Stunden vor Sonnenuntergang zulässig. 5. Die Zuwegung über das Naturschutzgebiet (NSG) Kostgfäll ist unzulässig. Die Zuwegung darf nur außerhalb des NSG über die Gfällstraße und das „Breilerhäusle“ erfolgen. 6. Zur Stromleitung südlich der Landewiese „Erzenbach-Schätzlehof“ ist ausreichender Abstand zu halten.