1. Landeplatz darf nur genutzt werden, wenn das Gras nicht zu hoch ist und sich keine Tiere auf der Wiese befinden.
2. Das Fluggerät und sonstige zum Flugbetrieb erforderlichen Hilfsmittel sind vom Wanderparkplatz am Kreuzweg zum Startplatz zu Fuß zu transportieren.
3. Veränderungen des Landschaftsbildes, wie zum Beispiel das Entfernen von Bäumen, Aufschüttungen und Abgrabungen, Beschneiden von Hecken und Sträuchern dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde vorgenommen werden.
4. Der Weiherkopflift darf in südlicher Richtung nicht überflogen werden. Ausnahmen sind Überflüge mit mehr als 150m GND.
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