1. Die Artenschutzbelange sind zu berücksichtigen und die Anzahl der Flugtage darf nicht erhöht werden. Es gelten die im Antrag genannten Beschränkungen der Flugtage/Jahr und der Anzahl der Piloten. 2. Die Kraftfahrzeuge sind auf dem ausgewiesenen Wanderparkplatz auf der Nonroder Höhe abzustellen. Die Zufahrt mit dem Auto zum Startgelände ist unzulässig. Es ist erlaubt, die Flugausrüstung mit dem Auto zum Landeplatz zu fahren und dort abzuladen. Anschließend ist das Auto wieder auf dem Wanderparkplatz abzustellen. 3. Im Fluggelände dürfen keine Landschaftsveränderungen durchgeführt werden. 4. Die Flugschüler sind in die Hanglandetechnik vor dem Erstflug einzuweisen. 5. Die Schüler sind darauf hinzuweisen, dass sie sich wegen der Häusergruppe zur rechten Seite des Landeplatzes orientieren müssen. Der Fluglehrer hat sie dabei mit Funkkommandos zu unterstützen.