1. Da das Gelände anspruchsvoll zu befliegen ist, benötigen alle Piloten eine Einweisung (z.B. Sicherheitsaspekte, Auflagen, etc) durch den Geländehal-ter. Die Piloten müssen über eine ausreichende Flugerfahrung verfügen. Der Geländehalter kann weitere Sicherheitsauflagen festlegen oder einen Startleiter einsetzen. 2. Alle Piloten müssen sich mit den Auflagen dieser Erlaubnis und mit der speziellen Luftraumsituation vertraut machen. 3. Startplatz Südwest: Die Hochblauen-Auffahrtsstraße muss mit ausreichen-dem Sicherheitsabstand überflogen werden. Der Unterhalb im Abflugbe-reich befindliche Wanderweg ist stets in ausreichender Höhe zu überflie-gen. Starts dürfen nur erfolgen, wenn eine Gefährdung von Zuschauern / Wanderern ausgeschlossen ist. 4. Startplatz Nord: Starts dürfen aufgrund der Flugstreckenlänge nur dann durchgeführt werden, wenn die Bedingungen und die Geräteleistung das sichere Erreichen des Landeplatzes gewährleisten. 5. Startplatz Ost: Starts dürfen nur bei Bedingungen durchgeführt werden, welche das sichere Erreichen des Landeplatzes gewährleisten. Piloten mit A-Lizenz benötigen neben der allgemeinen Einweisung (Auflage Nr. 1) eine zusätzliche Einweisung durch den Erlaubnisinhaber. Voraussetzung: Erfor-derlich sind ausreichende Flugerfahrung und ausreichende flugtechnische Fertigkeiten. Die naturschutzfachlichen Auflagen der naturschutzrechtli-chen Genehmigung des Landkreises Lörrach vom 02.09.2020 sind zu be-achten. Insbesondere sind die sensiblen Bereiche der Greifvögel (Über-flugbeschränkungen in der Zeit vom 15.3. bis zum 15.05. eines jeden Jah-res) den Piloten bekannt zu machen. Sollte im Umfeld des Startplatzes Ost eine störungsempfindliche Vogelart brüten, kann die Untere Naturschutz-behörde den Startplatz Ost für die Dauer der Brutzeit einschränken oder sperren. 6. Landeplatz Marzell: Es ist durch die Piloten sicherzustellen, dass die Lan-deanflüge stets in ausreichender Höhe über den nahegelegenen Häusern und der Straße durchgeführt werden. Es wird ein langer Endanflug emp-fohlen. Personen dürfen nicht gefährdet werden.