Für Ausbildungsflüge ist es erforderlich, dass die Piloten mind. 10 Höhenflüge in anderen Höhenfluggeländen durchgeführt haben. Für sichere Starts ist es erforderlich, dass die Flugschüler den Startlauf beherrschen, um mit ausreichend Geschwindigkeit abzufliegen (flaches Gelände). An Start- und Landeplatz ist jeweils ein Fluglehrer / oder Fluglehrerassistent für eine Funkbetreuung erforderlich. Im Regelfall ist der Landeplatz am See anzufliegen.