1. Auf dem Startplatz ist durch den Geländehalter eine deutlich erkennbare Startabbruchlinie festzulegen.
2. Der Pilot/die Pilotin muss sicher vor der Geländestufe im unteren Bereich des Startplatzes abheben. Andernfalls ist der Start abzubrechen.
3. Während des Flugbetriebs ist sicherzustellen, dass eine Gefährdung Dritter – insbesondere von Personen, die sich auf dem unterhalb des Startplatzes verlaufenden Weg aufhalten – ausgeschlossen ist.
4. Alle Piloten sind durch den Erlaubnisinhaber in die Besonderheiten des Fluggeländes einzuweisen.
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