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Kronenberg
EignungHanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
LandDeutschland
Höhendifferenz70 m
GeländehalterDrachen- und Gleitsegelclub Nahetal e.V.
BemerkungGäste sind willkommen.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Kronenberg StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandRheinland-Pfalz
Gemeinde55595 Hargesheim
KoordinatenN 49°51'20.27" E 7°49'51.19"
Höhe NN207 m
StartrichtungW-WNW
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1-sitzig mit unbeschränktem LFS
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Kronenberg LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandRheinland-Pfalz
Gemeinde55595 Hargesheim
KoordinatenN 49°51'25.11" E 7°49'39.03"
Höhe NN137 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1-sitzig mit unbeschränktem LFS
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationenhttps://dgcn.jimdofree.com/
Verein mit ca. 100 aktiven Mitgliedern im schönen Nahetal in Rheinland-Pfalz
Bergbahn 
 
Auflagen

1.    Die für den Flugbetrieb genutzten Grundstücke, insbesondere das Startgelände, Flurstücksnr. 121, sind extensiv zu pflegen: eine Mahd Anfang Oktober. Das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen. Die Maßnahmen sind zuvor mit der Unteren Naturschutzbehörde, Kreisverwaltung Bad Kreuznach, abzustimmen.
2.    Der Flugsport ist umweltverträglich und in konstruktiver Zusammenarbeit mit allen anderen Nutzern auszuüben.
3.    Störungen, insbesondere durch Niedrigflug, sind zu vermeiden. Es ist eine möglichst hohe Distanz zwischen Geländeoberfläche und Pilot einzuhalten. Dies gilt insbesondere bezüglich der Avifauna (Vogelwelt, hier: Boden-, Gebüsch- und Heckenbrüter). Innerhalb der Brutzeit, besonders vom 1. April bis zum 31. Juli, muss eine Beeinträchtigung der Avifauna, unterbleiben.
4.    Der Start- bzw. Aufenthaltsbereich ist in seinen Abmaßen möglichst klein zu halten. Das Startgelände, Flurstücksnr. 121, ist im Biotopkataster von Rheinland-Pfalz als schützenswert erfasst. Insbesondere ist hier zu beachten, dass keine Boden-, Gebüsch- und Heckenbrüter beeinträchtigt werden. Angrenzende Biotopstrukturen, wie zum Beispiel die im Biotopkataster von Rheinland-Pfalz erfassten geschützten Gehölzbereiche mit den darin vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, dürfen durch den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
5.    Die angrenzenden in der Biotopkatierung von Rheinland-Pfalz erfassten Lebensräume sollen nicht überflogen werden. Es ist der Luftraum über den angrenzenden Weinbergsflächen zu nutzen.
6.    Die Auflagen sind allen Piloten vor Aufnahme des Flugbetriebes bekannt zu geben. Diesbezüglich hat eine Einweisung durch den Geländehalter zu erfolgen. Zudem sind Gastpiloten vor dem ersten Flug vom Geländehalter in die geländespezifischen Besonderheiten einzuweisen.
7.    Vor Aufnahme des Flugbetriebes sind die Start- und Landeflächen so herzurichten (z.B. Mahd), dass ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet ist.
8. Grundausbildung mit Gleitschirmen darf auf dem Gelände „Kronenberg“ unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:

•    Die Flugbedingungen müssen dem Könnensstand der Flugschüler entsprechen.
•    Es muss eine sichere Funkverbindung zwischen Flugschüler und Fluglehrer bestehen. Der Fluglehrer muss den Flugweg des Flugschülers komplett verfolgen.
•    Die Flugschüler müssen bereits über ausreichende Flugerfahrung verfügen. Der Kurvenflug muss beherrscht werden

9.    Bei der Landevolte ist darauf zu achten, dass Position, Gegen-, Quer-
    und Endanflug in einem ausreichend großen Sicherheitsabstand (mind. 50m) von der Landstraße L236 geflogen werden kann. Die Landevolten/Anflüge sollten daher hangseitig gelegt werden.
 
10.    Aufgrund der Charakteristik des Landeplatzes benötigen Drachenpiloten den unbeschränkten Luftfahrerschein.
    
11.    Am Wirtschaftsweg im Bereich des Startplatzes ist mit geeigneten Mitteln auf den Flugbetrieb hinzuweisen.
    
12.    Doppelsitzerflüge mit Hängegleitern sind nicht gestattet.
 

 
  Hinweis:
Bei der Suche im Feld „Geländename“ Umlaute bitte als ae, oe und ue eingeben.

Anmerkung:
In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: [email protected].

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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