1. Im Bereich des Startplatzes befindet sich eine über die gesamte Hangbreite führende Bodenwelle (ehemaliger Übergang Wiese zu Acker). Diese Bodenwelle muss vor Aufnahme des Schulungsbetriebs, zumindest im Startbereich, eingeebnet werden. 2. Zur Straße L 3258, die unterhalb des Landeplatzes vorbeiführt, ist ausreichender Abstand einzuhalten. 3. Die Nutzung der Wiese ist auf max. 10 Tage pro Jahr beschränkt. 4. Ein dauerhafter Flugbetrieb ist unzulässig. Es handelt sich ausschließlich um Übungsstunden mit Fluglehrer (Einheiten von ca. 4 Stunden pro Tag). 5. Flugschüler und Lehrer haben den Parkplatz am Feldweg am Fuß des Hanges zu nutzen.