1. Der Flugbetrieb muss spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang been-det werden. 2. Das Naturschutzgebiet Helfholzwiesen darf nicht überflogen werden. 3. Der Aartalsee inkl. dem Gewässer der Vorsperre und das bei der Bespre-chung am 23.4.2012 bezeichnete Gebiet des Schwarzstorchs darf nicht überflogen werden. 4. Zu dem Modellfluggelände des MFC Hohenahr e.V. ist mindestens 2 km Abstand zu halten (Vereinbarung zwischen MFC Hohenahr e.V. und dem Asslarer Gleitschirmflieger e.V. vom 19.08.2011). 5. Der Wald östlich des Übungshanges erzeugt bei Ostwind ein ausgeprägtes Leegebiet. Starts und Übungsflüge bei östlichem Windeinfluss sind deshalb wegen der Turbulenzen zu meiden.