| Auflagen |
1. Alle Piloten sind vor dem ersten Flug durch den Geländehalter in die ge-ländespezifischen Besonderheiten, insbesondere in die anspruchsvolle Landeplatzsituation, einzuweisen.
2. Starts dürfen nur bei Vorwind erfolgen. Die Windverhältnisse müssen einen sicheren Start zulassen. Bei Seitenwind oder turbulenten Windbedingungen dürfen keine Starts erfolgen. Es ist durch den Piloten sicherzustellen, dass ausreichend Sicherheitsabstand von den angrenzenden Weinbergen, Wirt-schaftswegen und Personen eingehalten werden kann.
3. Starts vom oberen Startplatz (Flurstück 4462): Hier ist insbesondere si-cherzustellen, dass die unterhalb verlaufende Weinbergstraße immer mit ausreichender Sicherheitshöhe überflogen wird. Auf dem unterhalb des Startplatzes vorbeiführenden Wirtschaftsweg dürfen sich im Startsektor während des Startvorgangs keine Personen, landwirtschaftliche Fahrzeu-ge, etc. befinden. Piloten benötigen ausreichend Fertigkeiten im Schirm-handling. Die Rückwärtsaufziehmethode sollte sicher beherrscht werden.
4. Sollten sich Piloten auf dem seitlich links (in Startrichtung) befindlichen Startplatz „Remstalkino“ (Geländehalter Flugschule Remstal) befinden, ist zwingend eine Absprache erforderlich. Parallele Starts sind verboten. Gleichzeitige Starts vom unteren und oberen Startplatz sind ebenfalls nicht zulässig. Alle Piloten sind verpflichtet, entsprechend Rücksicht untereinan-der zu nehmen und sich abzustimmen. Dies gilt für Start, Flug und Lan-dung.
5. Zur Ortschaft und zu bebautem Gebiet ist ausreichend Sicherheitsabstand zu halten (SERA, FBO, LuftVG).
Nr. 6: Starts vom Startplatz Nordwest (Flurstücksnummer 4458): Es ist insbesondere sicherzustellen, dass die unterhalb verlaufende Weinbergstraße immer mit ausreichender Sicherheitshöhe (mind. 4 m) überflogen wird. Piloten benötigen ausreichend Fertigkeiten im Schirmhandling. Die Rückwärtsaufziehmethode ist sicher zu beherrschen.
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