1. Die naturschutzfachlichen Auflagen sind zu beachten.
2. Im Naturschutzgebiet sind Landungen mit Hängegleitern und Gleitschirmen nicht zulässig.
3. Ein Transport der Fluggeräte mit Fahrzeugen ist innerhalb des Naturschutzgebietes nicht zulässig.
4. Während der genehmigten Homburg Burgfeste besteht 1 Std vor Festbeginn ein absolutes Startverbot.
5. Die Flugbetriebsordnung ist zu beachten.
6. Alle Piloten benötigen eine Einweisung (Auflagen- und Gefahreneinweisung). Die Gastflugregelung ist auf die Vereine Hammelburg und Main-Spessart beschränkt.
7. Starts dürfen nur bei geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen.
8. Eine Gastflugregelung ist auf die Vereine Hammelburg und Main-Spessart beschränkt.
9. Start mit Doppelsitzern nur bei ausreichendem Vorwind, so dass doppelsitzige Gleitschirme an der Geländekante abheben und Hängegleiter die Bäume im unteren Hangbereich sicher überfliegen können.
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