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Grainberg
EignungHanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
LandDeutschland
Höhendifferenz130 m
GeländehalterDrachenfliegerclub "Homburg" Gössenheim e.V.
BemerkungTop-Gelände! Es liegt im Naturschutzgebiet – besondere Auflagen sind zu beachten.
Gastflüge nur für Vereine Hammelburg und Main-Spessart.
Landeplatz liegt auf der gegenüberliegenden Mainseite – rechtzeitiger Abflug erforderlich!
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Edelweiß StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandBayern
Gemeinde97753 Karlstadt-Gambach
KoordinatenN 49°59'40.29" E 9°45'25.42"
Höhe NN301 m
StartrichtungSW
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig
Gleitschirme1- und 2-sitzig
BemerkungErweiterung für GS-Betrieb am 22.07.05
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Edelweiß LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandBayern
Gemeinde97753 Karlstadt-Gambach
KoordinatenN 49°59'20.43" E 9°45'04.87"
Höhe NN171 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationenhttps://dfc-goessenheim.jimdofree.com/
Bergbahn 
 
Auflagen

1.    Gleitsegelpiloten mit beschränktem Luftfahrerschein benötigen vor dem ersten Start eine entsprechende Einweisung durch den Geländehalter. Die Verhältnisse müssen ein sicheres Überfliegen des Mains erwarten lassen.
2.    Die Flugordnung „Grainberg“ des Drachenfliegerclub „Homburg“ Gössenheim ist mit dem DHV abgestimmt und entsprechend anzuwenden. Alle Piloten sind in die Auflagen dieser Erlaubnis und der Flugbetriebsordnung des Drachenfliegerclub Homburg Gössenheim einzuweisen.
3.    Sollte nicht unmittelbar nach dem Start Höhe gewonnen werden, so haben die Piloten direkt den Landeplatz anzufliegen. Die Straße, die Bahnlinie und der Main sind mit ausreichender Höhe zu überfliegen.
4.    Der Flugsektor, der mit der Naturschutzbehörde vereinbart wurde, ist einzuhalten (siehe Geländeordnung). Im Bereich der Hangkante gelten in Richtung Nordwesten keine Einschränkungen. In Richtung Süden wird der Flugsektor flugtechnischbedingt bis Südseite des Weinberggrundstücks Fl.Nr. 1602/0 geöffnet. Die Flughöhe im Bereich der Tabuzone muss mind. 100 m über Hangoberkante betragen.

5. Tandemflüge: Start nur bei ausreichendem Vorwind, so dass doppelsitzige Gleitschirme an der Geländekante zuverlässig abheben. Der Abflug zum Landeplatz muss so erfolgen, dass der Fluss mit ausreichender Sicherheitshöhe überquert wird.


 

 
  Hinweis:
Bei der Suche im Feld „Geländename“ Umlaute bitte als ae, oe und ue eingeben.

Anmerkung:
In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: [email protected].

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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