| Auflagen |
1. Gleitsegelpiloten mit beschränktem Luftfahrerschein benötigen vor dem ersten Start eine entsprechende Einweisung durch den Geländehalter. Die Verhältnisse müssen ein sicheres Überfliegen des Mains erwarten lassen.
2. Die Flugordnung „Grainberg“ des Drachenfliegerclub „Homburg“ Gössenheim ist mit dem DHV abgestimmt und entsprechend anzuwenden. Alle Piloten sind in die Auflagen dieser Erlaubnis und der Flugbetriebsordnung des Drachenfliegerclub Homburg Gössenheim einzuweisen.
3. Sollte nicht unmittelbar nach dem Start Höhe gewonnen werden, so haben die Piloten direkt den Landeplatz anzufliegen. Die Straße, die Bahnlinie und der Main sind mit ausreichender Höhe zu überfliegen.
4. Der Flugsektor, der mit der Naturschutzbehörde vereinbart wurde, ist einzuhalten (siehe Geländeordnung). Im Bereich der Hangkante gelten in Richtung Nordwesten keine Einschränkungen. In Richtung Süden wird der Flugsektor flugtechnischbedingt bis Südseite des Weinberggrundstücks Fl.Nr. 1602/0 geöffnet. Die Flughöhe im Bereich der Tabuzone muss mind. 100 m über Hangoberkante betragen.
5. Tandemflüge: Start nur bei ausreichendem Vorwind, so dass doppelsitzige Gleitschirme an der Geländekante zuverlässig abheben. Der Abflug zum Landeplatz muss so erfolgen, dass der Fluss mit ausreichender Sicherheitshöhe überquert wird.
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