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| Siegritz |
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| | Eignung | Schleppgelände für Gleitschirme und Hängegleiter, E-Aufstiegshilfe HG | | Land | Deutschland | | Höhendifferenz | | | Geländehalter | Nordbayerische Drachenflieger e.V. | | Bemerkung | Siegritz in Oberfranken ist das Topgelände für Winden- und UL-Schlepp. XC Flüge sind möglich. Rekord liegt bei über 280 km mit dem Drachen. Das Gelände befindet sich auf einem Hochplateau und ist thermisch aktiv. Startrichtung Südwest und Nordost. Ist für Winden- und UL-Schlepp zugelassen. Gäste dürfen das Gelände gegen Tagesmitgliedschaft von 5 € nutzen. Jeder weitere Schlepp 2,20 € (Stand 2010).
Uneingeschränkter Gastflugbetrieb
Hängegleiter müssen sich vorab informieren, ob geeigneter Windenfahrer da, was fast immer klappt.
Der Club würde sich auf ein paar Drachenflieger freuen, dann dann blieben die WFs In Übung.
| | Anreise | Routenplanung mit Google Maps | | |
| | | Art des Geländes | Schleppgelände | | Bundesland | Bayern | | Gemeinde | 91332 Heiligenstadt | | Koordinaten | N 49°51'19.92" E 11°12'42.54" | | Höhe NN | 468 m | | Startrichtung | O, W | | Schlepplänge [m] | 950 | | Mobile Abrollwinde? | Nein | | max. Schlepphöhe [m] | 760 | | Erschließung | per Auto, zu Fuß | | Hängegleiter | 1-sitzig mit Einweisung | | | einfach, beliebt | | Gleitschirme | 1- und 2-sitzig / Schulung | | | einfach, beliebt | | Bemerkung | | | Anreise | Routenplanung mit Google Maps | | |
| Auflagen |
A: Geländespezifische Auflagen Windenschlepp:
1. Die max. Ausklinkhöhe beträgt 760 m GND. Bei Ausklinkhöhen von mehr als 450 m GND ist eine sichere Funkverbindung zwischen dem geschlepp-ten Piloten und dem Windenführer bzw. dem Startleiter erforderlich, um je-derzeit den Schleppvorgang abbrechen zu können.
2. Flugbetrieb mit der Winde und gleichzeitige Starts und Landungen mit UL Flugzeugen oder Fluggeräten mit E- Aufstiegshilfe sind nicht gestattet.
B: Geländespezifische Auflagen E-Aufstiegshilfe:
1. Es ist sicherzustellen, dass der Elektromotor lediglich für den Startvorgang (Aufstieg) eingesetzt wird.
2. Landungen haben mit abgestelltem E-Antrieb zu erfolgen.
3. Die Startart E-Aufstiegshilfe muss in die Pilotenlizenz eingetragen sein.
4. Ortschaften und Ansiedlungen sind bei Betrieb mit E-Aufstiegshilfe weit-räumig zu umfliegen.
5. Bei Starts mit E-Aufstiegshilfe ist sicherzustellen, dass sich keine anderen Luftfahrzeuge im Landeanflug befinden. Gleichzeitige Starts (z.B. Winde und E-Aufstieg oder UL-Schleppstarts) sind nicht zulässig.
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