1. Die Geländeordnung Görauer Anger ist Teil der Erlaubnis.
2. Bei Seitenwind (insbesondere bei nördlichen oder südöstlichen Richtungen) darf nicht gestartet werden. Sollte kein Höhengewinn erzielt werden, ist rechtzeitig zum Landeplatz abzufliegen. Alle Piloten benötigen eine Einweisung durch den Geländehalter oder einer von ihm beauftragten Person.
3. Striktes Toplandeverbot.
4. Nicht nötiges Aufziehen am Start ist verboten (Viele Fußgänger und Radfahrer).
5. Bei Flugbetrieb von HG und GS ist die Anzahl der am Hang fliegender Piloten auf 5 GS beschränkt.
6. Bei reinem GS-Betrieb ist die Zahl am Hang fliegender Piloten auf 10 beschränkt.
7. Bei Windenschleppbetrieb unterhalb vom Hangstartgelände besteht Hangstartverbot für GS Piloten.
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